Gebühren der Schulkindbetreuung
Art und Umfang der Gebühr für die Schulkindbetreuung richtet sich nach den Regelungen der Kindertagesstättengebührensatzung der Gemeinde Kochel a. See. Staffelung der Gebühr für die Schulkindbetreuung: |
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Änderungen der Betreuungsdauer (Umbuchung) werden der Kindertagesstättenleitung umgehend mitgeteilt. Die neue Vereinbarung über die Dauer der Betreuungszeit wird jeweils schriftlich festgehalten. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertagesstätte, so wird die Gebühr für das zweite und die weiteren Kinder auf die Hälfte ermäßigt. Zahlungsweise Die Gebühr ist am Ersten eines jeden Kalendermonats, unabhängig von Ferienzeiten und Schließtagen der Kindertagesstätte, für jeden Monat zu entrichten und wird an 12 Monaten im Jahr erhoben. Mittagessen Es besteht für das Schulkind die Möglichkeit an ein bis fünf Tagen in der Woche am gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen. Die verbindliche Bestellung erfolgt jeweils zum Ende eines jeden Monats für den folgenden Monat durch die Eltern, Stornierung der Bestellung wegen plötzlicher Erkrankung des Kindes ist nicht möglich! Der Lieferant des Mittagessens erhebt einen Betrag von 2,80 € pro Mahlzeit. Die Gebühr für das bestellte Mittagessen wird zu Monatsbeginn per Bankeinzug abgebucht. |